AfA
Wie die steuerliche Gebäudeabschreibung (AfA) in Österreich funktioniert — Satz, Gebäudeanteil und Nutzungsdauer.
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ — die steuerliche Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines vermieteten Gebäudes. In Österreich beträgt die reguläre Gebäude-AfA bei Wohnimmobilien grundsätzlich 1,5 % pro Jahr, was einer angenommenen Nutzungsdauer von rund 67 Jahren entspricht. Abgeschrieben wird ausschließlich der Gebäudeanteil — Grund und Boden unterliegen keinem Wertverzehr. Beim Bauherrenmodell ist der zentrale Hebel, dass bestimmte Sanierungsaufwendungen über einen verkürzten Zeitraum beschleunigt abgeschrieben werden können — daraus entsteht der frühe Steuereffekt.
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