AfA
Wie die steuerliche Gebäudeabschreibung (AfA) in Österreich funktioniert — Satz, Gebäudeanteil und Nutzungsdauer.
AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“ — die steuerliche Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines vermieteten Gebäudes. In Österreich beträgt die reguläre Gebäude-AfA bei Wohnimmobilien grundsätzlich 1,5 % pro Jahr, was einer angenommenen Nutzungsdauer von rund 67 Jahren entspricht. Abgeschrieben wird ausschließlich der Gebäudeanteil — Grund und Boden unterliegen keinem Wertverzehr. Beim Bauherrenmodell ist der zentrale Hebel, dass bestimmte Sanierungsaufwendungen über einen verkürzten Zeitraum beschleunigt abgeschrieben werden können — daraus entsteht der frühe Steuereffekt.
Am deutlichsten wird der Unterschied an einer illustrativen Modellrechnung: 250.000 € Investition, davon 80 % Gebäudeanteil (200.000 €; die restlichen 20 % entfallen auf den nicht abschreibbaren Grund), ein Grenzsteuersatz von 50 %. Bei der regulären AfA wird der gesamte Gebäudeanteil mit 1,5 % pro Jahr abgeschrieben. Beim Sanierungs-Bauherrenmodell wird ein begünstigter Sanierungsanteil (hier illustrativ 60 % des Gebäudes = 120.000 €) auf 15 Jahre verteilt (6,67 % p.a.), die verbleibende Altsubstanz (80.000 €) läuft weiter mit 1,5 %.
| Position | Reguläre AfA (z. B. Vorsorgewohnung) | Beschleunigte AfA (Bauherrenmodell) |
|---|---|---|
| Abschreibung p. a. | 200.000 € × 1,5 % = 3.000 € | 120.000 € ÷ 15 + 80.000 € × 1,5 % = 9.200 € |
| Steuerersparnis p. a. (50 %) | 1.500 € | 4.600 € |
| kumuliert über 15 Jahre | ca. 22.500 € | ca. 69.000 € |
Illustrative Modellrechnung mit vereinfachten Annahmen — keine Steuerberatung. Eigene Werte im Bauherrenmodell-Rechner durchspielen.
Ob die beschleunigte Abschreibung überhaupt greift, entscheidet die Höhe des begünstigten Sanierungsaufwands. Je größer der Sanierungsanteil an der Gesamtinvestition, desto stärker der frühe Steuereffekt — und desto wichtiger die belastbare Aufteilung von Grund, Altsubstanz und Sanierung.
Wie sich dieser Anteil bemisst und maximieren lässt, steht im Detail unter Sanierung & Abschreibung (§ 28 EStG). Weil beim Bauherrenmodell mehrere Anleger gemeinsam investieren, werden diese Abschreibungsverluste über die Miteigentumsgemeinschaft (MEG) anteilig jedem Beteiligten zugewiesen.
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