Bauherrenmodell-Ratgeber
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Bauherrenmodell-Rechner: Steuervorteil schätzen

Eine illustrative Größenordnung Ihres steuerlichen Vorteils — in Sekunden.

Steuerersparnis p.a. (Anfangsphase)
kumuliert über 15 Jahre
abschreibbarer Betrag p.a.
Jahresmiete (brutto, illustrativ)

Illustrative Modellrechnung mit vereinfachten Annahmen (Gebäudeanteil 80 %, begünstigter Sanierungsanteil 60 %, beschleunigte Abschreibung über 15 J., Miete 3,2 % p.a.). Keine Steuer- oder Anlageberatung — die tatsächlichen Werte sind projekt- und personenabhängig.

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Die echte Wirkung hängt vom Projekt und Ihrer Steuersituation ab. Wir rechnen es kostenlos und unverbindlich für Sie durch.

Unverbindlich & kostenlos · keine Anlageberatung · individuelle Prüfung erforderlich.
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Wie der Rechner funktioniert

Der Rechner verwendet vereinfachte Annahmen, um die Mechanik des Bauherrenmodells greifbar zu machen: nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar, ein Teil davon als begünstigte Sanierung beschleunigt. Die Steuerersparnis ergibt sich aus der Abschreibung multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz. Reale Projekte weichen davon ab.

Wichtiger Hinweis: Dieses Portal ist ein redaktionelles Informationsangebot. Inhalte und Rechner sind allgemein und illustrativ — sie stellen keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung dar. Jede Investitionsentscheidung erfordert eine individuelle Prüfung durch qualifizierte Fachleute.

Häufige Fragen

Wie genau ist der Rechner?
Der Rechner ist eine illustrative Modellrechnung mit vereinfachten Annahmen. Er zeigt die Mechanik des Bauherrenmodells — nicht Ihre individuelle Situation. Für eine belastbare Berechnung empfehlen wir die kostenlose Erst-Sondierung.
Was bedeutet Grenzsteuersatz?
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, den Sie auf den nächsten verdienten Euro zahlen. In Österreich gilt ab ca. 93.000 € zu versteuerndem Einkommen der Spitzensteuersatz von 48 %. Je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto stärker wirkt die beschleunigte Abschreibung.
Warum ist nur der Gebäudeanteil abschreibbar?
Grund und Boden unterliegen nicht dem Wertverzehr und dürfen steuerlich nicht abgeschrieben werden. Das Finanzamt akzeptiert typischerweise einen Gebäudeanteil von 60–80 %, abhängig von Lage und Art des Objekts.
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