Steuer
Beschleunigte Abschreibung von Sanierungs-/Herstellungskosten senkt die Steuerlast.
Der zentrale Hebel des Bauherrenmodells ist die steuerliche Abschreibung. Bestimmte Sanierungsaufwendungen können — bei Vorliegen der Voraussetzungen — über einen verkürzten Zeitraum (statt der regulären Gebäude-AfA von 1,5 % p.a.) abgesetzt werden. In der Investitionsphase entstehen dadurch Verlustzuweisungen, die das zu versteuernde Einkommen mindern. Die konkrete Wirkung hängt von Projekt, Kostenstruktur und persönlichem Steuersatz ab und ist im Einzelfall steuerlich zu beurteilen.
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