ImmoESt
Was beim Verkauf einer Immobilie an Steuer anfällt — Satz, Befreiungen und Alt- vs. Neuvermögen.
Die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) fällt in Österreich auf den Gewinn aus der Veräußerung von Grundstücken und Immobilien an. Seit der Reform gilt ein besonderer Steuersatz von grundsätzlich 30 % auf den Veräußerungsgewinn. Wie der Gewinn ermittelt wird, hängt davon ab, ob es sich um „Neuvermögen“ (Anschaffung ab dem 31.03.2002) oder „Altvermögen“ handelt, für das eine pauschale Gewinnermittlung möglich ist. Wichtige Befreiungen sind die Hauptwohnsitzbefreiung und die Herstellerbefreiung. Für Anleger ist die ImmoESt ein zentraler Faktor der Nach-Steuer-Rendite — und sie sollte vor jedem Verkauf geprüft werden.
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