Liebhaberei
Wann das Finanzamt eine Vermietung als „Liebhaberei“ einstuft — und der Steuervorteil verloren geht.
„Liebhaberei“ ist einer der wichtigsten Begriffe für jeden Immobilien-Anleger in Österreich. Erkennt das Finanzamt in einer Vermietung keine echte Einkunftsquelle, sondern eine steuerlich unbeachtliche Tätigkeit, werden die geltend gemachten Verluste nicht anerkannt — der gesamte Steuervorteil entfällt rückwirkend. Maßstab ist, ob innerhalb eines absehbaren Zeitraums ein Gesamtüberschuss erzielbar ist. Für die „kleine Vermietung“ (z. B. einzelne Wohnungen) gilt ein engerer Zeitraum als für die „große Vermietung“. Gerade beim Bauherrenmodell, das in der Anfangsphase bewusst Verluste erzeugt, ist die belastbare Prognoserechnung deshalb entscheidend.
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