Bauherrenmodell-Ratgeber
Unabhängig & vollständigÖsterreich — Graz & SteiermarkKein Provisionsinteresse

Leitfaden · Druckfertig

Steuervorteile Bauherrenmodell

§ 18 EStG, beschleunigte AfA, Vorsteuer — was ist wirklich absetzbar?

1. Grundlage: § 18 Abs. 1 Z 9 EStG

Das österreichische Bauherrenmodell stützt sich primär auf § 18 Abs. 1 Z 9 EStG — die beschleunigte Abschreibung von Sanierungs- und Herstellungskosten bei Wohngebäuden, die der Einkommensteuerpflichtige als Bauherr errichtet oder saniert, sofern diese zur entgeltlichen Überlassung (Vermietung) bestimmt sind.

Abzugsfähig als Sonderausgaben: bis zu 1/3 der Herstellungs-/Sanierungskosten pro Jahr über 3 Jahre (entspricht 8,33 % p.a. auf die abschreibfähige Basis), jedoch nur in den ersten 15 Jahren.

2. Was ist abschreibfähig?

KostenartAbschreibbar?Basis
Sanierungskosten Bestandsgebäude✓ Ja§18 EStG, beschl. AfA
Herstellungskosten Neubau✓ Ja§18 EStG
Kaufpreis Altgebäude (Gebäudeanteil)~ Nur 1,5 %/J§16 EStG Regelabschr.
Grundanteil (Bodenpreis)✗ NeinGrund nicht abnutzbar
Finanzierungskosten (Zinsen)✓ Ja§16 Abs. 1 Z 1 EStG
Hausverwaltungskosten✓ JaWerbungskosten

3. Steuerersparnis berechnen

Vereinfachte Formel für die jährliche Steuerersparnis in der Abschreibphase:

Steuerersparnis p.a. = Abschreibbare Basis × 8,33 % × Grenzsteuersatz

Beispiel: Sanierungskosten 250.000 € | GrSt 48 %
→ 250.000 × 8,33 % × 48 % = ca. 10.000 € Steuerersparnis p.a.

4. Vorsteuerabzug

Wenn das Objekt umsatzsteuerpflichtig vermietet wird (an Unternehmen die vorsteuerabzugsberechtigt sind), kann die Vorsteuer aus den Bau-/Sanierungsrechnungen zurückgefordert werden. Bei privater Wohnraumvermietung ist dies in der Regel nicht möglich.

5. Wichtige Voraussetzungen

Für Gespräche mit dem Steuerberater: Dieser Leitfaden gibt einen Überblick. Ihr Steuerberater kennt Ihren persönlichen Grenzsteuersatz, prüft die konkrete Projektstruktur und erstellt die Prognoserechnung.