AfA, Vorsteuer, ImmoESt und Liebhaberei — die wichtigsten Spielregeln für Vermieter.
1. Einkünfte aus Vermietung (§ 28 EStG)
Mieteinnahmen aus einer Anlegerwohnung sind in Österreich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG). Besteuerung zum persönlichen Grenzsteuersatz (ggf. bis 55 %). Verrechenbar mit Werbungskosten und AfA.
2. AfA — Gebäudeabschreibung
Standardsatz: 1,5 %/Jahr vom Gebäudeanteil
Gebäude vor 1915: bis 2 %/Jahr möglich
Gebäudeanteil: typisch 60–80 % des Kaufpreises (Rest = Grundanteil, nicht abschreibbar)
Laut BMF-Schreiben: Neubau in Ballungsräumen oft 80 % Gebäudeanteil anerkannt
Die Vermietung zu Wohnzwecken ist grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Vorsteuerabzug aus Kaufkosten daher nicht möglich. Ausnahme: Vermietung an umsatzsteuerpflichtige Unternehmer für betriebliche Zwecke — dann Option zur Umsatzsteuerpflicht möglich.
4. Immobilienertragsteuer (ImmoESt) beim Verkauf
30 % flat auf den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn
Anschaffungskosten erhöht um Investitionen, verringert um genommene AfA
Inflationsabschlag: Objekte die 1988 oder früher angeschafft wurden — pauschal 86 % der AK als steuerfrei
Hauptwohnsitzbefreiung: bei mind. 2 Jahren Hauptwohnsitz vor Verkauf — keine ImmoESt
Für Anleger mit Grenzsteuersatz über 30 % ist die ImmoESt günstiger als der reguläre Steuertarif.
5. Liebhaberei-Regelung
Wenn das Finanzamt annimmt, dass eine Vermietung kein Gesamtüberschuss über die Nutzungsdauer erzielen wird, qualifiziert sie als Liebhaberei. Konsequenz: Verluste nicht verrechenbar, aber auch keine Steuerpflicht auf Gewinne.
Prüfungszeitraum: typisch 25 Jahre für Eigentumswohnungen
Prognoserechnung vom Steuerberater erstellen lassen
Negativer Cashflow allein = noch kein Problem, wenn Gesamtrechnung positiv
6. Werbungskosten
Kreditzinsen (nur Zinsanteil, nicht Tilgung)
Hausverwaltungskosten
Reparatur- und Instandhaltungskosten
Versicherungen
Steuerberaterkosten
Abschreibung (AfA)
Dieser Leitfaden gibt einen Überblick zum Stand 2025. Steuergesetze ändern sich — lassen Sie Ihre konkrete Situation von einem österreichischen Steuerberater (KSW-Mitglied) prüfen.