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Anlegerwohnung Steuer
in Österreich

AfA, Vorsteuer, ImmoESt und Liebhaberei — die wichtigsten Spielregeln für Vermieter.

1. Einkünfte aus Vermietung (§ 28 EStG)

Mieteinnahmen aus einer Anlegerwohnung sind in Österreich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 28 EStG). Besteuerung zum persönlichen Grenzsteuersatz (ggf. bis 55 %). Verrechenbar mit Werbungskosten und AfA.

2. AfA — Gebäudeabschreibung

Rechenbeispiel: Kaufpreis 350.000 € | Gebäudeanteil 80 % = 280.000 € | AfA 1,5 % = 4.200 €/Jahr steuerlich absetzbar.

3. Vorsteuerabzug — wann möglich?

Die Vermietung zu Wohnzwecken ist grundsätzlich umsatzsteuerbefreit. Vorsteuerabzug aus Kaufkosten daher nicht möglich. Ausnahme: Vermietung an umsatzsteuerpflichtige Unternehmer für betriebliche Zwecke — dann Option zur Umsatzsteuerpflicht möglich.

4. Immobilienertragsteuer (ImmoESt) beim Verkauf

Für Anleger mit Grenzsteuersatz über 30 % ist die ImmoESt günstiger als der reguläre Steuertarif.

5. Liebhaberei-Regelung

Wenn das Finanzamt annimmt, dass eine Vermietung kein Gesamtüberschuss über die Nutzungsdauer erzielen wird, qualifiziert sie als Liebhaberei. Konsequenz: Verluste nicht verrechenbar, aber auch keine Steuerpflicht auf Gewinne.

6. Werbungskosten

Dieser Leitfaden gibt einen Überblick zum Stand 2025. Steuergesetze ändern sich — lassen Sie Ihre konkrete Situation von einem österreichischen Steuerberater (KSW-Mitglied) prüfen.